NFDM – elektronisches Notfalldaten-Management
Ab 2020 geht das elektronische Notfalldaten-Management (NFDM) in Betrieb. Beim NFDM wird ein Notfalldatensatz auf der eGK abgelegt.
Diese Funktion ist für Versicherte freiwillig. Der Datensatz besteht aus Pflichtfeldern und freiwilligen Feldern. Er kann folgende Informationen enthalten: Befunddaten in Form von Diagnosen und Dauerdiagnosen, Allergien, Unverträglichkeiten, Hinweise auf Schwangerschaft usw., Implantate, Medikamente und Dauermedikamente mit Zusatzinformationen.
Ein persönlicher Datensatz mit Informationen zur Organspende-Erklärung und Patientenverfügung können ebenso beigefügt werden. Zusätzlich wird der ausstellende Arzt hinterlegt. Das Erstellen, Ablegen auf der Karte und die digitale Unterschrift werden dem Arzt vergütet. Der Notfalldatensatz wird digital mittels QES mit dem HBA signiert (unterschrieben) und durch den Patienten mit einem PIN versehen. Es gibt einen sogenannten Bypass, über den in Notfallsituationen der Rettungsdienst und Ärzte, nachdem sie sich authentifiziert haben, zugreifen können.
Durch die Nutzung des NFDM hat die Praxis einen Anspruch auf die Förderung. Stand Frühjahr 2020 sind dies mindestens 1.125,00€ einmalig sowie 4,50€ quartalsweise. Die genaue Förderhöhe erfahren sie hier