eMP – elektronischer Medikationsplan

Zum 01. Oktober 2016 wurde der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) eingeführt. Jeder gesetzlich Versicherte, der mehr als 3 Medikamente über einen Zeitraum von 28 Tagen einnimmt, hat ab dem 01. April 2017 ein Anrecht auf einen BMP in Papierform.

Dieser kann ab 2020 auf der eGK gespeichert werden. Der Arzt, der ihn abgelegt oder aktualisiert hat, signiert ihn mittel QES mit dem HBA.

Diese Funktion ist für Patienten freiwillig. Der eMP soll die Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfungen erleichtern.