KIM – Kommunikations im Medizinwesen

oder vor März 2020: KOM-LE – adressierte Kommunikation zwischen Leistungserbringern

Die Adressierte Kommunikation zwischen Leistungserbringern (KOM-LE) dient zur vertraulichen und sicheren Übermittlung von Nachrichten, Befunden, Arztbriefen oder digitalen Bilddateien zwischen den Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Die Informationen werden beim Versenden automatisch per SMC-B-Karte im eGK-Kartenleser verschlüsselt. Die Signatur kann per HBA erfolgen. Die Praxis kann sich bei KOM-LE registrieren und wird dann bei den anderen Leistungserbringern in einem speziellen Adressbuch gelistet.
Damit der Arzt sich registrieren kann, wird ein HBA benötigt. KOM-LE nutzt zur Übermittlung von Informationen ein Standard-Email-Programm im Hintergrund.

Direkt an den Arzt gerichtete Informationen müssen per HBA entschlüsselt werden. An die Praxis gerichtete Informationen werden per SMC-B-Karte im eGK-Kartenleser entschlüsselt.

Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Anbietern von KIM- Diensten. Unter Anderem plant die KV einen eigenen KIM- Dienst. Für den Betrieb von KIM erhält die Praxis pro Quartal 23,40€ Förderung. Die Einrichtung wird mit 100€ gefördert. Ab 01.01.2021 ist KIM in jeder Praxis Pflicht, da ab diesem Zeitpunkt die AU-Bescheinigungen an die Kassen elektronisch per KIM übermittelt werden müssen.