eGK – elektronische Gesundheitskarte
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) enthält derzeit auf dem Chip die Daten des Versicherten (Kasse, Name des Inhabers, Geschlecht, Adresse, Krankenversichertennummer, Versichertenstatus, Versicherungsbeginn, Gültigkeit), ein Lichtbild und auf der Rückseite die EU Krankenversichertenkarte. Die eGK wird sukzessive mit mehr Funktionen versehen.
Im ersten Schritt findet nur ein Abgleich und falls erforderlich eine Berichtigung der Versichertenstammdaten statt. Dies wird als VSDM bezeichnet.
Im 2. Schritt wird ab 2020 ein Notfalldatensatz und der eMP auf der eGK abgelegt werden. Bis zum 31. Dezember 2018 erhalten hierfür alle Versicherten die eGK G2.
Die eGK funktioniert auch als Schlüssel für den Zugriff auf die eAkte sowie das Patientenfach. Innerhalb einer, auf der Karte enthaltenen Protokolldatei werden die letzten 50 Zugriffe auf die Karte mitprotokolliert. Sie ist mit einem PIN versehen, mit dem der Versicherte die Freigabe für den Zugriff auf die Daten der eAkte, des Postfaches sowie den eMP und die Notfalldaten erteilt.