eAkte
Die elektronische Patientenakte (eAkte) ist ab 2021 eine zentrale digitale Datensammlung von Diagnosen, Befunden, Arztbriefen und anderen relevanten Patientendaten.
Auf diese können medizinische Einrichtungen sowie der Patient zugreifen. Sie dient der Verbesserung der Patientenversorgung. Der Patient bestimmt, was in ihr enthalten ist und legitimiert den Zugriff.
Auch diese Funktion ist für Versicherte freiwillig. Ein Patient kann in der Akte Behandlungsdaten eines Arztes ablegen lassen und einem anderen Arzt, wenn nötig, Zugriff darauf gewähren.
Die Akte muss bis zum 01. Januar 2021 von den Krankenkassen den Patienten angeboten werden. Für Praxen, die bis zum 30. Juni 2021 nicht angebunden sind, droht eine Honorarkürzung in Höhe von einen Prozent des Kassenhonorars. Für das erstmalige Befüllen der Akte durch die Praxis ist eine Vergütung in Höhe von 10€ vorgesehen.
Zum 1. Januar 2022 ist ein geordnetes Speichern von Informationen, sowie die Vergabe von Zugriffsberechtigungen auf die Informationen durch den Patienten vorgesehen. Zuvor sind diese nur ungeordnet und ohne Zugriffsrechte gespeichert. Folgende Informationen sind in der Akte speicherbar: Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder, Mutterpass, gelbes U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft .